Wohnung untervermieten

So sparen Studenten und Azubis Mietkosten

Studenten und Azubis, die in den Ferien bei den Eltern wohnen, für ein Praktikum die Stadt verlassen oder einen längeren Auslandsaufenthalt planen, können ihr Zimmer oder ihre Wohnung untervermieten. So lässt sich ganz einfach der Kontostand verbessern. Doch bei der Untervermietung muss man einiges beachten.

Wohnung untervermieten

Reden hilft: Treffen Sie Absprachen

Fragen Sie den Vermieter

Einigen Sie sich zunächst mit dem Vermieter, denn ohne diese Einigung hat er das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Sie müssen ein berechtigtes Interesse für die Untervermietung nachweisen. Das liegt etwa dann vor, wenn Sie die Miete alleine nicht mehr aufbringen können. Wichtig ist, dass Ihr Wunsch erst nach dem Abschluss des Mietvertrags entstanden ist und eine Untervermietung nicht vorher schon geplant war. Eine Zustimmung ist auch dann notwendig, wenn Sie einen Teil der Räume kostenlos einer anderen Person überlassen möchten, zum Beispiel einem Freund.

An diese Personen können Sie Ihre Wohnung untervermieten

  • Ehepartner, Eltern, Kinder und andere enge Verwandte als Untermieter müssen dem Vermieter nur mitgeteilt werden, sie brauchen keine Erlaubnis.
  • Vor dem Einzug des Lebensgefährten muss eine Zustimmung des Vermieters erteilt werden.
  • Gäste zählen nicht als Untermieter, wenn sie nicht dauerhaft in der Wohnung bleiben.
  • Eine Vermietung an Touristen ist nur mit schriftlichem Einverständnis des Vermieters erlaubt.

Untermieter müssen Sie dem Vermieter namentlich mitteilen. Bei einem Untermieterwechsel brauchen Sie erneut die Zustimmung des Vermieters.

So finden Sie einen Untermieter

Oft lässt sich ein Untermieter für einen bestimmten Zeitraum im Freundes- oder Bekanntenkreis finden. Auch Inserate bei Wohnungsbörsen bieten sich an. Falls Sie in einer Wohngemeinschaft leben, können Ihre Mitbewohner während Ihrer Abwesenheit nach dem Rechten sehen. Es ist nicht empfehlenswert, die Wohnung einer fremden Person zu überlassen. Ein persönliches Gespräch vermittelt Ihnen einen Eindruck von Ihrem Untermieter und gibt Ihnen die Möglichkeit, sich Einkommensnachweise zeigen zu lassen.

Verbot einer Untervermietung

Möchte der Vermieter nicht, dass Sie Ihre Wohnung untervermieten, kann er folgende Gründe nennen:

  • Überbelegung,
  • Zweckentfremdung,
  • schlechter Ruf des ausgewählten Untermieters,
  • persönliche Feindschaft oder Wettbewerb mit dem Untermieter.

Sollte der Vermieter seine Erlaubnis grundlos verweigern, steht Ihnen als Mieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Sie können darüber hinaus versuchen, Schadensersatz in Höhe der entgangenen Mieteinnahmen zu verlangen oder Ihren Anspruch auf Untervermietung gerichtlich durchzusetzen. Achtung: Der Vermieter darf sein Einverständnis für die Untermiete an eine Mieterhöhung binden.

So funktioniert die Untervermietung

Der Untermietvertrag

Wenn Sie Ihr Zimmer oder Ihre Wohnung untervermieten, ist es ratsam, einen schriftlichen Vertrag mit dem Untermieter aufzusetzen. In diesem Vertrag sollten folgende Informationen vermerkt sein:

  • Namen von Mieter und Untermieter,
  • genaue Adresse der Wohnung,
  • vereinbarte Miete und Kaution,
  • Beginn und Ende des Untermietverhältnisses,
  • Unterschrift von Mieter und Untermieter.

Weitere Vertragsdetails können ergänzt werden.

Wichtige Regelungen bezüglich Ihrer Einnahmen

Ein Vorteil: Ihre Einkünfte durch eine Untervermietung werden nicht als Einkommen angerechnet, da eine Untervermietung nicht als Haushaltsgemeinschaft gilt. Eine Kürzung des BAföGs oder den Wegfall anderer Sozialleistungen müssen Sie daher nicht befürchten. Sie als der eigentliche Mieter sind allerdings dem Eigentümer gegenüber verpflichtet. Das bedeutet, dass Sie die Miete aufbringen müssen, falls Ihr Untermieter nicht zahlt. Auch wenn er gegen die Hausordnung verstößt oder etwas beschädigt, haften Sie für den Schaden.

Die passende Miete berechnen

Als Hauptmieter können Sie vom Untermieter mehr Geld nehmen, als Sie selbst bezahlen. Geltend machen dürfen Sie neben den Nebenkosten auch Aufschläge für die Nutzung Ihrer Einrichtung. Vermieten Sie Ihre komplette Wohnung, können Sie Ihre monatlichen Nebenkosten einfach auf den Untermieter übertragen. Bei einzelnen Zimmern bietet sich ein vorher vereinbarter Pauschalvertrag an. Aber auch eine nachträgliche individuelle Abrechnung ist möglich. Die Kaution, die Sie von Ihrem Untermieter verlangen, darf das Dreifache der monatlichen Kaltmiete nicht übersteigen und muss auf einem separaten Konto angelegt werden. Dabei berät Sie Ihre Raiffeisenbank Chiemgau-Nord - Obing eG gerne persönlich.

Schützen Sie sich und Ihre Wohnung

Wohnung untervermieten ohne Risiko

Mit der Rechtsschutzversicherung unseres Partners R+V Allgemeine Versicherung AG sichern Sie sich für den Fall eines Rechtsstreits mit Ihrem Vermieter oder Untermieter ab. Eine Private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Haushalts- und Freizeitunfällen. So können Sie hohen Kosten vorbeugen, wenn Sie selbst als Untermieter in einer fremden Wohnung einen Schaden verursachen sollten.

Selbst eine Wohnung als Untermieter mieten

Haben Sie Ihre Wohnung erfolgreich untervermietet, kann nun die Suche nach einem zeitlich befristeten Mietverhältnis an Ihrem vorübergehenden Wohnort beginnen. Dabei sollten Sie sich ebenfalls mit Ihren Rechten und Pflichten auskennen und Verträge genau prüfen. Als Untermieter haben Sie grundsätzlich kein Wohnrecht. Wenn dem Hauptmieter vom Eigentümer gekündigt wird oder sein Mietvertrag ausläuft, kann Ihnen als Untermieter fristlos gekündigt werden.

Zuletzt aktualisiert am 12. Juli 2017.