Tipps zum BAföG

Die neuen Chancen und Vorteile des BAföGs clever nutzen

Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten sowie Auszubildende gibt es eine gute Nachricht: Die BAföG-Reform 2022 ist da. Damit verbunden ist eine Gesetzesänderung, die zu höheren Bedarfssätzen und Freibeträgen sowie zu einer Anhebung der Altersgrenze führt. Ihre Raiffeisenbank Chiemgau-Nord - Obing eG verschafft Ihnen einen Überblick über die neuesten Änderungen und die Vorteile, die sich daraus ergeben.

Tipps BAföG

Vorteile der BAföG-Reform

BAföG-Höchstsatz steigt

Ab dem Wintersemester 2022/23 wird der Förderungshöchstsatz für Studentinnen und Studenten bei 934 Euro liegen. Er besteht aus dem Grundbedarfssatz von 442 Euro, dem Zuschuss für die Kranken- und Pflegeversicherung von 122 Euro und der Wohnpauschale von 360 Euro. Die Höhe des Schüler-BAföGs variiert je nach Schulform und Wohnsituation, wird sich jedoch ebenfalls erhöhen. Schülerinnen und Schüler, die eine höhere Fachschule, Akademie oder Hochschule besuchen und nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, erhalten bis zu 812 Euro.

Freibetrag für das Einkommen der Eltern erhöht sich

In der Regel sind Eltern zur Finanzierung der Erstausbildung ihrer Kinder verpflichtet. Deshalb spielt das Einkommen der Eltern bei der Bewilligung und der Höhe von BAföG eine wichtige Rolle. Dabei gelten Freibeträge: Liegt das Elterneinkommen unterhalb einer bestimmten Grenze, erhalten Kinder den BAföG-Höchstsatz. Diese Grenzen ändern sich mit der Reform. So steigt der monatliche Freibetrag für verheiratete Eltern mit einem Kind von 2.000 auf 2.415 Euro. Bei alleinstehenden oder nicht verheirateten Eltern mit einem Kind liegt der Freibetrag nun bei 1.605 Euro pro Person. Der Freibetrag für ein Stiefelternteil steigt ebenfalls und liegt nun bei 805 Euro monatlich.

Freibeträge für das eigene Einkommen und Vermögen

Falls Sie bereits selbst etwas verdienen oder Vermögen angespart haben, gehen die entsprechenden Beträge in die BAföG-Berechnung ein. Ab Oktober 2022 können BAföG-Empfänger mehr hinzuverdienen: Der Freibetrag für das eigene Einkommen steigt von 290 Euro auf 330 Euro. Weil das BAföG-Amt zudem die Werbungskostenpauschale sowie die Beiträge zu den Sozialangaben anrechnet, können Sie monatlich 520 Euro hinzuverdienen, ohne dass das einen Einfluss auf die BAföG-Höhe hat. Als Ersparnis dürfen Sie bis zu 45.000 Euro zurücklegen, wenn Sie über 30 Jahre alt sind. Jüngere dürfen ein Vermögen von bis zu 15.000 Euro ansparen.

Mietkostenzuschuss und Heizkostenpauschale

Einen Mietkostenzuschuss vom BAföG-Amt erhalten Sie, wenn Sie nicht mehr mit Ihren Eltern zu Hause wohnen und auch nicht in einer Immobilie, die Ihren Eltern gehört. Wenn Sie also einen eigenen Hausstand haben, stehen Ihnen künftig 360 Euro pro Monat zu. Aufgrund der steigenden Energiepreise wird es zudem einen einmaligen Heizkostenzuschuss von 230 Euro geben. Studentinnen und Studenten sowie Schülerinnen und Schüler, die noch bei ihren Eltern wohnen, erhalten einen Zuschuss von monatlich 59 Euro ohne Heizkostenpauschale.

BAföG bis zum 45. Lebensjahr

Bisher galt: Eine BAföG-Förderung erhalten nur diejenigen, die zum Beginn des Bachelorstudiums nicht älter als 29 Jahre und zum Beginn des Masterstudiums nicht älter als 34 Jahre sind. Beide Altersgrenzen steigen nun auf 45 Jahre. Grund dafür ist, dass sich der Studienbeginn durch Berufstätigkeit, Auslandsaufenthalte oder soziales Engagement verzögern kann. Studentinnen und Studenten, die ein Masterstudium beginnen, können in bestimmten Fällen auch in höherem Alter noch BAföG erhalten.

BAföG-Reform auf einem Blick

Tipps BAföG

Antragsstellung

Abgabefristen

BAföG gibt es frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Beginnt Ihr Universitätsstudium zum Beispiel am 1. Oktober, sollte Ihr BAföG-Antrag spätestens am 31. Oktober dem Amt vorliegen. Andernfalls erhalten Sie für den Monat keine Förderung. Studentinnen und Studenten reichen Ihre Anträge in der Regel beim Studierendenwerk ein. Für Schüler ist das entsprechende Bezirksamt für Ausbildungsförderung zuständig. Alternativ können Sie Ihren Antrag online einreichen.

BAföG-Bezieherinnen und -Bezieher müssen in der Regel jedes Jahr einen Folgeantrag stellen. Deshalb ist es ratsam, die Abgabefristen im Blick zu behalten.

Tipp: Reichen Sie Ihren Antrag früh ein – etwa drei Monate vor dem gewünschten Förderungsbeginn. Dann ist der Andrang im BAföG-Amt geringer und Sie erhalten Ihr Geld höchstwahrscheinlich pünktlich.

Auswahl wichtiger Unterlagen für den Erstantrag

  • Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
  • Kopie des Mietvertrags oder der Meldebescheinigung, wenn Sie nicht mehr bei den Eltern wohnen
  • Bescheinigung der Kranken- und Pflegeversicherung inkl. Beitragshöhe, falls Sie nicht familienversichert sind
  • Einkommensteuerbescheide der Eltern
  • Nachweise über Kontostände und eigenes Vermögen (auch Kfz oder Motorrad)
  • Nachweis über Ihr Einkommen im Bewilligungszeitraum
  • Schul- oder Studienbescheinigung von Geschwistern
  • Immatrikulations-/Schulbescheinigung
  • Lebenslauf

BAföG online beantragen

Neben der Einreichung in Papierform ist es auch möglich, den Förderantrag online mithilfe des Antragsassistenten "BAföG Digital" zu stellen. Dabei richten Sie ein Benutzerkonto ein, in dem Sie Ihre Daten speichern, alle notwendigen Dokumente hochladen und den Status Ihres Antrags einsehen können.

Tipps und Tricks zur Ausbildungsförderung

Antrag auf Fristverlängerung

Wer seine BAföG-Anträge vollständig, korrekt und fristgerecht einreicht, erhöht seine Chance auf Zahlung zum Semesterbeginn. Gelingt es Ihnen trotz aller Bemühungen nicht, Ihre Unterlagen vor Fristende einzureichen, bitten Sie Ihr BAföG-Amt schriftlich um eine Fristverlängerung. Nachrücker sollten den Antrag im Monat des Studienbeginns stellen, auch wenn noch nicht alle Unterlagen und Informationen vorliegen. Die fehlenden Angaben müssen Sie nachreichen, sobald sie vorliegen.

Wenn Ihr BAföG-Antrag abgelehnt wurde

Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen – sowohl per Brief als auch per E-Mail. Begründen Sie, warum Sie Widerspruch einlegen, und bitten Sie um eine erneute Prüfung. Waren Sie zum Beispiel aufgrund eines Unfalls im Krankenhaus und konnten daher die Widerspruchsfrist nicht einhalten, besteht die Möglichkeit, den Widerspruch auch nach Ablauf der Frist einzureichen. Hierzu müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus Ihren Widerspruch mitsamt Wiedereinsetzungsantrag und Nachweis über den Krankenhausaufenthalt einreichen.

Weitere Fördermöglichkeiten und Zuschüsse

  • Stipendien
  • Bildungskredit
  • Wohngeld
  • Studienkredite

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch das zuständige BAföG-Amt oder/und das jeweilige Referat der Studierendenvertretung nicht ersetzen.

Zuletzt aktualisiert am 27. Oktober 2023